Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.
Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung
der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.

Seit vielen Jahren werden in unserer Abteilung Land- und Forstwirte, Pferdepensionsbetriebe und Gärtnereien steuerlich vertreten und beraten.

Die Leitung dieser Abteilung liegt in den Händen von Steuerberater
Dipl. Kfm. (FH) Cord Wulff - Thaysen. Herrn Wulff - Thaysen wurde am 15. Juni 2005
von der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein die Berechtigung verliehen, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen
(§ 44 StBerG). Zusammen mit den Mitarbeitern werden die uns übertragenen Mandate umfassend betreut.

Zu unseren Tätigkeiten im Bereich der Land – und Forstwirtschaft gehören die folgenden Themen:

Buchführung und Bilanzen

Steuerberatung

Unternehmensberatung

Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung,
nutzen Sie bitte unser Kontaktblatt. Wir werden uns dann schnellstmöglich
bei Ihnen melden.

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