Die eigene Altersvorsorge gerät im Unternehmeralltag gern aus dem Blickfeld. Die private Altersvorsorge ist immer mit einer individuellen Vermögensberatung verknüpft und tangiert oft auch die Regelung der Unternehmensnachfolge.
Warum eignet sich der Steuerberater als Vermögensberater?
Der Steuerberater ist auf Grund des Berufsrechts zur Verschwiegenheit und Unabhängigkeit verpflichtet. Die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis. Dank der Unabhängigkeit und des umfangreichen Fachwissens kann der Steuerberater die Ihnen angepriesenen Steuersparmodelle und Top-Vermögensanlagen auf deren Stichhaltigkeit beurteilen. Es kommt immer wieder vor, dass der Steuerberater ratsuchende Mandanten vor einer Falschberatung und Fehlinvestition bewahrte,
Die Steuerberater der Kanzlei Wulff-Thaysen machen zunächst eine Bestandsaufnahme zu dem aktuell vorhandenen Vermögen, zu bestehenden Maßnahmen der Altersvorsorge zu persönlichen Lebenswünschen. Auch der Wunschzeitpunkt für den eigenen Ruhestand spielt eine wichtige Rolle, um eine individuelle Strategie zum Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu erarbeiten. Zur ganzheitlichen Vermögensberatung gehören auch die Fragen zur Absicherung allgemeiner Lebensrisiken wie Berufsunfähigkeit, Krankheit und Tod. Haben Sie auch an eine Vorsorgevollmacht und an das Unternehmertestament gedacht? Sie merken – unsere Steuerkanzlei achtet nicht nur auf einen soliden Vermögensaufbau sondern auch auf die Sicherung des vorhandenen Vermögens. Wann dürfen wir Sie überzeugen?
Irgendwann kommt unweigerlich der Zeitpunkt, ab dem man sich immer wieder Gedanken um die Zukunft des Unternehmens und um die mögliche Unternehmensnachfolge Gedanken macht. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben Sie viel Zeit und Energie in das Unternehmen investiert, auf manchen Familienurlaub verzichtet, so manches Sportturnier der Kinder versäumt. Dies sind schon ausreichend gute Gründe, die Regelung der Unternehmensnachfolge zur Herzensangelegenheit zu machen und die Nachfolgeplanung rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Die bisherigen Erfahrungen besagen, dass man etwa 10 Jahre vor dem geplanten Ruhestand die Unternehmensnachfolge angepackt werden sollte.
Die wichtigste Frage ist, woher der Unternehmensnachfolger kommen wird. Wird ein Familienmitglied das Unternehmen fortführen oder ein Mitarbeiter des Unternehmens oder muss der neue Firmenchef außerhalb des Unternehmens gesucht werden? Welche Qualifikationen bringt der potentielle Kandidat mit und welche Qualifikationen sollten noch erworben werden? Wie soll das Unternehmen weitergegeben werden – Verkauf oder Schenkung? Eine Unternehmensbewertung gibt Aufschluss zum möglichen Kaufpreis und bildet die steuerliche Grundlage bei einer unentgeltlichen Unternehmensübergabe.
Die aktuelle Rechtsform des Unternehmens wird auf ihre Eignung der geplanten Unternehmensnachfolge überprüft und Alternativvorschläge werden unterbreitet.
Im Zuge der geplanten Unternehmensnachfolge müssen unter Umständen das Testament und die Gesellschaftsverträge an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die Haftungsrisiken müssen vor der Unternehmensübergabe geregelt werden, denn der Nachfolger will nicht für Risiken haften, die aus Unternehmensentscheidungen vor seinem Eintreten resultieren, während der bisherige Unternehmensinhaber seine Haftung mit der Unternehmensübergabe als beendet sehen will. Unsere Steuerberater unterstützen den Nachfolger im Unternehmen, bei der Erarbeitung eines Finanzierungsplanes, bei den Bankgesprächen und helfen ihm, dass er das Unternehmen erfolgreich auf Kurs hält und es weiterentwickeln kann.